Rund um das Thema
Projektübersicht
Macht und Recht: Eingehegte Gerichtshöfe
Internationale Strafrechtstribunale agieren nicht in einem Raum frei von Machtpolitik: Die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen findet in einem Kontext statt, in dem innerstaatliche Akteure – wie Rebellengruppen – und zum Teil Regierungsangehörige um ihre politische Macht fürchten müssen. Das legt internationalen Strafgerichtshofen Schranken auf. Das Projekt versucht diese Schranken mit dem Konzept der Einhegung zu fassen. Es widmet sich den Fragen: Welchen Einfluss hat die innerstaatliche Machtverteilung zwischen ehemaligen Konfliktparteien auf die Wahl von Strafgerichten als Instrument der Vergangenheitsaufarbeitung? Und wie wirkt sich die Sorge um die innerstaatliche Machtverteilung nach Einsetzung eines Strafgerichtshofs auf die Arbeitsweise des Gerichtshofes aus?
Fragestellung
Dass die innerstaatliche Machtverteilung beeinflusst, ob sich Regierungen für Strafgerichtshöfe, Wahrheitskommissionen oder andere Instrumente entscheiden, ist in der Literatur relativ unumstritten (Huntington 1991; Jetschke 2011; Pion-Berlin 1994; Ranft 2011; Skaar 2007). Aber wir wissen nicht, wie groß der Einfluss ist. Noch weniger wissen wir darüber, wie die innerstaatliche Machtverteilung dann die Arbeitsweise von internationalen und internationalisierten Strafgerichtshöfen beeinflusst, sind diese erst einmal etabliert.
Theoretische Annahmen
Unser Ansatz der „eingehegten Strafgerichtshöfe“ geht davon aus, dass Regierungen Strafgerichtshöfe errichten, um ein auch international sichtbares kostspieliges Signal an innerstaatliche und internationale Gruppen auszusenden, dass sie sich rechtsstaatlichen Prinzipien unterwerfen (Simmons 2009). Die strafrechtliche Aufarbeitung hat aber potentiell negative Konsequenzen: Anhänger der zur Rechenschaft gezogenen Individuen könnten wieder zu den Waffen greifen und den Frieden stören, oder die neuen Machthaber könnten ebenfalls angeklagt werden. Diese Sorge führt dazu, dass Gerichte durch politische Mechanismen strukturell eingehegt werden. (Helfer/Slaughter 2005).
Wir vermuten, dass der Einfluss der innerstaatlichen Machtverteilung über zwei Pfade läuft, einen direkten – wenn Gruppen aus den betroffenen Staaten an der Wahl eines Versöhnungsmechanismus direkt beteiligt sind – und einen indirekten Pfad: in diesem Fall beziehen externe Akteure, wie Staatenvertreter/innen oder Entscheidungsträger/innen internationaler Organisationen die Konsequenzen für die innerstaatliche Machtverteilung als einen Faktor für ihre Entscheidung über die Angemessenheit eines Instrumentes der Vergangenheitsaufarbeitung ein. Daraus ergeben sich eine Reihe von politischen Einhegungsmechanismen, die das Projekt überprüft (Jetschke/Egle 2012).